Gemeinsam stark im Verein
Teilnahmebedingungen
für „Gemeinsam stark im Verein“
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die persönliche Bildungsbegleitung „Gemeinsam stark im Verein“ von Autark 365 Gesund Leben.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Das Absenden des Onlineformulars stellt zunächst eine Anmeldung bzw. Buchungsanfrage dar.
Bei neuen Personen wird gegebenenfalls zuerst die Aufnahme als Fördermitglied geprüft.
Der Verein prüft außerdem die verfügbare Bildungskapazität.
Ein Bildungsplatz ist erst verbindlich zugesagt, wenn der Verein die Teilnahme ausdrücklich bestätigt.
3. Fördermitgliedschaft
Mitgliedschaft und Bildungsbegleitung sind getrennte Rechts- und Zahlungsvorgänge.
Eine Mitgliedschaft kann auch ohne Bildungsbegleitung bestehen.
Die Beendigung der Bildungsbegleitung beendet die Fördermitgliedschaft nicht automatisch.
Für Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft gelten die jeweils gültigen Vereinsstatuten.
4. Beiträge und Zahlungsweise
Die Beiträge ergeben sich aus der jeweils veröffentlichten Projekt- und Beitragsordnung.
Bei Ratenzahlung werden Bildungsminuten nur entsprechend tatsächlich bestätigten Zahlungseingängen freigegeben.
Bei vollständiger Vorauszahlung wird das gesamte vereinbarte Kontingent freigegeben.
Fördermitgliedsbeitrag und Bildungsbeitrag werden getrennt erfasst, auch wenn sie gegebenenfalls in einer gemeinsamen Überweisung bezahlt werden.
5. Zahlungsfrist und Reservierung
Nach Freigabe der Zahlungsinformation wird der vorgesehene Bildungsplatz grundsätzlich für drei Bankarbeitstage reserviert.
Ist danach kein Zahlungseingang bestätigt, wird die Zahlung zunächst geprüft.
Eine Reservierung wird nicht allein durch Zeitablauf automatisch ohne Prüfung gelöscht.
6. Termine
Bildungstermine werden individuell vereinbart.
Vereinbarte Termine sollen von beiden Seiten möglichst frühzeitig eingehalten oder neu abgestimmt werden.
Ein vorgemerkter Termin allein verbraucht keine Bildungsminuten.
7. Bildungszeit
Inhaltliche Gespräche, Bildschirmarbeit sowie inhaltliche Antworten über vereinbarte Kommunikationswege können auf das Bildungszeitkontingent angerechnet werden.
Die tatsächliche Dauer wird auf volle 5-Minuten-Einheiten aufgerundet.
Reine Terminvereinbarungen und Eingangsbestätigungen werden nicht angerechnet.
8. Eigenverantwortung
Die Bildungsbegleitung vermittelt Wissen und praktische Vorgehensweisen.
Die teilnehmende Person bleibt für Entscheidungen im eigenen Verein selbst verantwortlich.
Vorlagen, Muster und Erläuterungen müssen auf den jeweiligen Einzelfall angepasst und bei Bedarf von einer fachkundigen Stelle geprüft werden.
9. Keine Rechts- und Steuervertretung
Das Bildungsangebot ersetzt keine individuelle anwaltliche, steuerliche oder behördliche Beratung.
Bei entsprechenden Einzelfragen wird empfohlen, eine geeignete fachkundige Stelle einzubeziehen.
10. Zugangsdaten und Sicherheit
Teilnehmende geben keine Passwörter, Online-Banking-Zugangsdaten oder persönlichen Freigabecodes an den Verein weiter.
Bei gemeinsamer Bildschirmarbeit nimmt die teilnehmende Person Passworteingaben, Bankfreigaben, Unterschriften und sonstige rechtsverbindliche Handlungen selbst vor.
11. Nicht genutzte Minuten
Nicht genutzte Bildungsminuten verfallen grundsätzlich mit Ende des vereinbarten Dreimonatszeitraums und werden nicht automatisch übertragen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Kulanzentscheidungen im Einzelfall begründen keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
12. Ausfall auf Seiten des Vereins
Kann der Verein einen vereinbarten Termin nicht durchführen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Dem Verein zuzurechnende Ausfälle dürfen nicht zu einem Verlust bereits bezahlter Bildungszeit führen.
13. Verbraucherrechte
Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs-, Erstattungs- oder sonstige zwingende Rechte werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.
14. Änderungen
Wesentliche Änderungen eines bereits vereinbarten Bildungsumfangs, insbesondere Höherstufungen oder zusätzliche Bildungszeit, erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
