Gemeinsam stark im Verein

Projekt- und Beitragsordnung

„Gemeinsam stark im Verein“ · Stand: September 2026

1. Träger und Bildungsziel

Träger ist:

Autark 365 Gesund Leben,
Bildungsverein für Hilfe und Hilfestellungen im Alltag
ZVR 1132722079.

„Gemeinsam stark im Verein“ ist ein Bildungsprojekt zur persönlichen, praxisbezogenen Wissensvermittlung für Vereinspräsidentinnen, Vereinspräsidenten und andere Vereinsverantwortliche.

Leitgedanke:

„Wir erledigen deine Vereinsarbeit nicht für dich. Wir vermitteln dir das Wissen, damit du es selbst kannst.“

Die Bildungsbegleitung soll helfen, Zusammenhänge zu verstehen, Vereinsaufgaben selbstständig durchzuführen und Sicherheit im Vereinsalltag aufzubauen.

2. Abgrenzung

Die Bildungsbegleitung ist Wissensvermittlung und Hilfe zur Selbsthilfe.

Der Verein übernimmt insbesondere keine laufende Fremdverwaltung oder laufende Buchhaltung eines anderen Vereins, keine Bankgeschäfte, keine fremden Organfunktionen und keine individuelle Rechts- oder Steuervertretung.

Entscheidungen, Unterschriften, Bankfreigaben und sonstige rechtsverbindliche Handlungen verbleiben bei der teilnehmenden Person bzw. bei deren Verein.

3. Fördermitgliedschaft

Für die Teilnahme an der persönlichen Bildungsbegleitung ist die Aufnahme als Fördermitglied von Autark 365 Gesund Leben vorgesehen.

Der allgemeine Fördermitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12,00 € pro Mitgliedschaftsjahr.

Der Fördermitgliedsbeitrag ist von den Bildungsbeiträgen getrennt.

Er enthält keine individuell garantierten Bildungsminuten.

Über die Aufnahme entscheidet das nach den Statuten zuständige Präsidium.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft begründet noch keine Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft beträgt nach den geltenden Statuten ein Jahr und verlängert sich automatisch. Ein Austritt ist nach Maßgabe der Statuten jederzeit schriftlich möglich.

4. Bildungsstufen

EINBLICK

Zeitraum:
3 Monate
Bildungszeit:
bis zu 60 Minuten
Ratenzahlung:
3 × 40 € = 120 €
Vollständige Vorauszahlung:
115 €
Persönlicher Vereinsdraht:
nicht enthalten

DURCHBLICK

Zeitraum:
3 Monate
Bildungszeit:
bis zu 150 Minuten
Ratenzahlung:
3 × 80 € = 240 €
Vollständige Vorauszahlung:
230 €
Persönlicher Vereinsdraht:
enthalten

WEITBLICK

Zeitraum:
3 Monate
Bildungszeit:
bis zu 240 Minuten
Ratenzahlung:
3 × 120 € = 360 €
Vollständige Vorauszahlung:
345 €
Persönlicher Vereinsdraht:
enthalten

5. Freigabe der Bildungszeit

Bei vollständiger Vorauszahlung wird das gesamte vereinbarte Kontingent freigegeben.

Bei Ratenzahlung erfolgt die Freigabe schrittweise nach bestätigtem Zahlungseingang:

EINBLICK:
20 Minuten pro bezahlter Rate
DURCHBLICK:
50 Minuten pro bezahlter Rate
WEITBLICK:
80 Minuten pro bezahlter Rate

Bildungsleistungen werden nicht über das tatsächlich durch Zahlungen freigegebene Kontingent hinaus auf Kredit erbracht.

6. Beginn und Laufzeit

Nach bestätigtem Zahlungseingang wird der Beginn der Bildungsbegleitung mit der teilnehmenden Person vereinbart.

Der Zeitraum beträgt drei aufeinanderfolgende Monate.

Das konkrete Start- und Enddatum wird dokumentiert.

Die Bildungsbegleitung verlängert sich nicht automatisch.

Eine Fortsetzung erfordert eine neue ausdrückliche Vereinbarung.

Wenn sich die teilnehmende Person nach bestätigtem Zahlungseingang nicht zur Terminvereinbarung meldet, kann ein Start innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgesehen werden. Gesetzliche Verbraucher- und Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

7. Zeitaufzeichnung

Die tatsächlich benötigte Dauer jeder zusammenhängenden Bildungsleistung wird dokumentiert und auf die nächste volle 5-Minuten-Einheit aufgerundet.

Beispiel:

13 tatsächlich benötigte Minuten werden mit 15 Minuten angerechnet.

Reine Terminabsprachen und reine Eingangsbestätigungen werden nicht als Bildungszeit angerechnet.

8. Nicht genutzte Bildungszeit

Nicht genutzte Minuten werden grundsätzlich nicht automatisch auf einen neuen Dreimonatszeitraum übertragen.

Sie werden auch nicht allein wegen fehlender Nutzung automatisch ausgezahlt.

Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Nichterbringung durch den Verein, Rücktritt oder sonstigen zwingenden Leistungsstörungen, bleiben unberührt.

Dokumentierte Kulanzentscheidungen des Vereins sind im Einzelfall möglich.

9. Persönlicher Vereinsdraht

DURCHBLICK und WEITBLICK beinhalten den persönlichen Vereinsdraht.

Vereinbarte Kontaktwege können sein:

  • Telefon
  • E-Mail
  • WhatsApp und
  • Telegram-Direktnachricht.

Bei Anfragen von Montag bis Donnerstag sowie Freitag vor 12:00 Uhr erfolgt grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Reaktion.

Bei Anfragen ab Freitag 12:00 Uhr sowie an Wochenenden oder maßgeblichen Feiertagen erfolgt grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion.

Eine Eingangsbestätigung oder Terminvereinbarung gilt als Reaktion.

Die Frist ist keine Zusage, ein komplexes Anliegen innerhalb dieses Zeitraums vollständig zu bearbeiten.

10. Höherstufung

Innerhalb des laufenden Dreimonatszeitraums können nach ausdrücklicher Vereinbarung folgende Höherstufungen erfolgen:

  • EINBLICK zu DURCHBLICK
  • DURCHBLICK zu WEITBLICK

Bereits bezahlte Beiträge werden angerechnet.

Bereits verwendete Bildungsminuten werden auf das neue Gesamtkontingent angerechnet.

Das ursprünglich vereinbarte Enddatum bleibt bestehen.

Die Beitragsdifferenz wird vor Freigabe der zusätzlichen Bildungszeit vereinbart und bezahlt.

Es gibt keine automatische Höherstufung.

11. Zusätzliche Bildungszeit bei WEITBLICK

Bei WEITBLICK kann innerhalb eines laufenden Dreimonatszeitraums einmalig eine zusätzliche Einheit von 60 Minuten für 100 € ausdrücklich vereinbart werden.

Damit beträgt das maximale Kontingent innerhalb dieses Zeitraums 300 Minuten.

Es besteht kein Anspruch auf unbegrenzte Zusatzstunden.

12. Kapazität

Die Bildungsbegleitung wird nur im Rahmen der jeweils verfügbaren persönlichen Kapazität angeboten.

Ist die Kapazität ausgeschöpft, kann eine unverbindliche Warteliste angeboten werden.

Die Eintragung auf die Warteliste begründet weder einen Bildungsplatz noch eine Zahlungspflicht oder Mitgliedschaft.

13. Ehrenamt und Mittelverwendung

Die persönliche Bildungsbegleitung wird derzeit vom Präsidenten ehrenamtlich und ohne persönliche Vergütung erbracht.

Projektbezogene Einnahmen fließen dem Verein zu.

Mitgliedsbeiträge und Beiträge für konkrete Bildungsleistungen werden getrennt erfasst.

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